Mitglieder
Die aufgeführten Kliniken sind Mitglieder von SW!SS REHA und erfüllen die strengen Qualitäts- und Leistungskriterien lückenlos.
Konditionen Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse
Mit einer Mitgliedschaft bei SW!SS REHA profitieren die Kliniken unter anderem von der Möglichkeit, ihre Sozialversicherungsbeiträge über die seit 1986 aktive AHV-Verbandsausgleichskasse abzurechnen und damit von den günstigen Verwaltungskostensätzen dieser Kasse zu profitieren. Diese Sätze betragen 0.3%–0.4% der AHV-Beiträge.
Bei der Familienausgleichskasse kann in den meisten Kantonen eine eigene Familienausgleichskasse mit vorteilhaften Beitragssätzen angeboten werden. Die gesamtschweizerisch gesetzlich vorgeschriebenen Zulagen werden durch die Kasse bezahlt. Die AHV/IV/EO- und ALV-Beitragssätze sind in der ganzen Schweiz gleich hoch. Die Beiträge an die kantonalen Familienausgleichskassen und die Beiträge der Verwaltungskosten sind jedoch je nach Ausgleichskasse unterschiedlich. Die FAK-Beitragssätze liegen grossmehrheitlich unter denen der öffentlichen Familienausgleichskassen.
Gerne stehen die Fachleute für Auskünfte zur Verfügung: AHV-Verbandsausgleichskasse AKPH, Murtenstrasse 137a, 3008 Bern, 031 390 23 23, info@akba.ch, www.akph.ch