ST REHA
Informationen zum Projekt ST Reha
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für die Abgeltung stationärer Leistungen der Rehabilitation künftig nur mehr ein national einheitliches Tarifsystem mit Leistungsbezug anzuwenden ist. Ein solches Tarifsystem befindet sich in Entwicklung.
Für weitere Informationen zum Projektfortschritt und zur Datenerhebung leiten wir Sie gerne hier auf die Webseite der SwissDRG AG weiter.