SW!SS REHA News – Nr. 35 September 2017
Kein 3-Hürden-System für die Rehabilitation
Die Anforderungen an die Zulassung von ambulanten Leistungserbringern sollen stark erhöht werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des KVG verkennt einmal mehr, dass die Rehabilitation für die Erfüllung ihrer Aufgabe, der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung, flexible Systeme braucht. Dies ist aber mit einem dreistufigen Behinderungssystem nicht zu erreichen.
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